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Versicherungen für Chartergäste

  • Autorenbild: Ralph Wegner
    Ralph Wegner
  • 21. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Wir halten es für sinnvoll, wenn der Chartergast abgesichert ist. Sinnvolle können folgende Versicherungen sein:

  • Reiserücktrittsversicherung

  • Kautionsversicherung

  • Skipperhaftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung

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Gut versichert sorgenfrei in den Urlaub.   (Credits für das Bild gehen an ChatGPT.)
Gut versichert sorgenfrei in den Urlaub. (Credits für das Bild gehen an ChatGPT.)

Beispiel: Eine 5-küpfige Familie bucht (21.01.2025) einen 7-tägigen Urlaub im Sommer (01.08.-08.08.2025) und möchte abgesichert sein. Folgende Beträge kommen auf Sie zu:

  • Reiserücktrittsversicherung: 

    • Die einmalige Prämie für die Reiserücktrittsversicherung beträgt 228,57 €.​

  • Kautionsversicherung: 

    • Die einmalige Prämie für die Kautionsversicherung beträgt 138,57 €.​

  • Haftpflichtversicherung:

    • 77,44 € für Option A: 2 Millionen Euro (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), maximal 1 Million Euro pro Person​

    • 90,78 € für Option B: 4 Millionen Euro (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), maximal 2 Million Euro pro Person

  • Unfallversicherung

    • 54,86 € für Option B: Invalidität: 150.000 EUR, Mehrleistung: 300.000 EUR, Tod: 40.000 EUR​

    • 42,56 € für Option A: Invalidität: 100.000 EUR, Mehrleistung: 200.000 EUR, Tod: 30.000 EUR

Wir verlinken hier das Angebot der NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH (www.neubacher-marine.de).

Kautionsversicherung

Bei der Charter von Yachten wird in der Regel eine Kaution verlangt, die als Sicherheit für eventuelle Schäden dient. Diese Kaution entspricht oft der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, ähnlich wie bei einer Autoversicherung. Im Falle eines Schadens kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder teilweise zur Deckung der Reparaturkosten nutzen.

Mit einer Kautionsversicherung erhalten Sie den einbehaltenen Betrag von der Versicherung ohne weitere Selbstbeteiligung zurückerstattet.

Die genauen Leistungen und Bedingungen sollten Sie den Versicherungsunterlagen des Versicherers entnehmen.



Reiserücktrittsversicherung

Falls der Skipper aufgrund eines versicherten Ereignisses ausfällt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den gesamten Chartertörn, abzüglich einer Selbstbeteiligung. Sollte ein Crewmitglied aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen können, wird dessen Anteil am Chartertörn – ebenfalls abzüglich einer Selbstbeteiligung – erstattet.

Auch bei einem Reiseabbruch während des Törns sind Sie abgesichert.

Detaillierte Informationen zu den versicherten Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist unverzichtbar für jeden, der eine Yacht chartert. Sie deckt unter anderem folgende Risiken ab:

  • Haftpflichtansprüche zwischen Crewmitgliedern

  • Schäden an der gecharterten Yacht durch grobe Fahrlässigkeit (bis zu 750.000 Euro)

  • Entschädigung bei Charterausfall (bis zu 20.000 Euro)

  • Erstattung von Hotel- und Transferkosten (bis zu 1.000 Euro)

  • Schäden an gemieteten Gegenständen (bis zu 200.000 Euro)

  • Schäden an Gewässern

Die Versicherung ist für Törns von bis zu 2 Monaten Dauer und maximal 8 Personen gültig. Bei der zweiten Charter im gleichen Kalenderjahr profitieren Sie von einer Reduzierung der Prämien um 50 %.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Insassenunfallversicherung

Der Wassersport birgt zahlreiche Risiken. Eine Insassenunfallversicherung kann zwar keinen Unfall verhindern, aber sie hilft dabei, die finanziellen Folgen zu bewältigen. Versichert sind Skipper, Crew und Gäste, solange das Boot oder die Yacht privat genutzt wird.

Es stehen zwei unterschiedliche Deckungsvarianten zur Auswahl, die Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen wählen können.

Weitere Details zu den Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Haftungsausschluss: Die auf unseren Seiten eingebetteten Inhalte und Dienstleistungen werden von einem Drittanbieter bereitgestellt. Luxboot ELISA Hausbootferien übernimmt keine Verantwortung für die bereitgestellten Informationen oder Leistungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an den Anbieter.

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Hinweis: Wir erhalten keinerlei Provision oder finanzielle Vergütung für die Vermittlung dieser Versicherungsleistungen.

 
 
 

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